Alle zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzten Räume bzw. Flächen innerhalb einer
Eigentumsanlage, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind,
nennt man Sondereigentum.
Wenn Sie Ihr Eigentum nicht selbst nutzen und entsprechend vermieten, bieten wir Ihnen
die Übernahme sämtlicher Aufgaben an, die sich aus einem Mietverhältnis für Sie ergeben.
Insbesondere wenn Sie nicht am Ort der Eigentumsanlage wohnen, ist es sinnvoll unseren
Dienst in Anspruch zu nehmen. Denn auch der Mieter profitiert davon, dass er Vorort einen
Ansprechpartner für alle Belange seines Mietverhältnisses hat.
Zur ersten Information stellen wir Ihnen hier unseren Leistungskatalog über die
Mietverwaltung vor. Sie erhalten einen Überblick, welche Dienstleistungen wir anbieten.
Sehr gern stimmen wir unseren Service mit Ihren Wünschen ab.